Wer zahlt Feuerlöscher Wartung ? Im Privatbereich entrichtet der Eigentümer des Feuerlöschers die Wartung. Im Betrieb wird die Rechnung vom Inhaber bezahlt. Im Bereich Mietwohnungen werden diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung geregelt.

Natürlich ist das wichtig zu wissen, den nur ein funktionierender Feuerlöscher hilft im möglichen Ernstfall. Dies klärt man am besten im Vorfeld ab, wer für die Wartungskosten aufkommt. Damit wird eine unnötige Diskussion nicht stattfinden.

Die Wartungen sollten alle 2-3 Jahre ausgeführt werden, damit eine Funktionsgarantie vorliegt. Keinesfalls wird ein Feuerlöscher ohne Wartung einwandfrei funktionieren. Es ist ein technisches Gerät und dies unterliegt Verschleiss und altersbedingten Einschränkungen.

Müssen sich die Vermieter oder die Mietparteien um Feuerlöscher für den Brandschutz kümmern? Diese Frage nach der Verantwortung kommt häufig, wenn es um die Wartung der Feuerlöscher geht. Die Antwort ist verhältnismässig einfach: Die Verantwortung hängt von der Funktion der Fläche ab. In den allgemeinen Flächen ist die Vermieterin für den Brandschutz verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel Flure, gemeinsame Kellerräume und ähnliche Räumlichkeiten. Die Mieter/innen hingegen sind für ihre angemietete Fläche verantwortlich und müssen sich hier eigenständig um Brandschutzmassnahmen kümmern.

Beim Bau eines Gebäudes wird in der Schweiz selbstverständlich auch der Brandschutz geplant. Dafür muss die zukünftige Brandgefährdung bekannt sein. Ausserdem liegt für viele Gebäude bereits eine Gefährdungsbeurteilung vor, an der erkannt werden kann, welche Feuerlöscher für die spezifischen Umstände geeignet oder vorgeschrieben sind. Häufig ist sowohl die spätere Nutzung, als auch die Aufteilung der Fläche bekannt. So können die nötigen Brandschutzmassnahmen sehr genau geplant werden. Schwieriger wird es, wenn die späteren Mietenden und die daraus resultierende exakte Nutzung der Gewerbefläche nicht bekannt sind.


Die Vermieter kümmern sich um den Brandschutz und die Feuerlöscher auf den allgemeinen Flächen. Das beinhaltet sowohl die Neuanschaffung, als auch die späteren Wartungen. Die Kosten für die Wartung können dabei auf die Mieter/innen umgelegt werden.

Ein weiterer Bestandteil der Pflichten der Vermietung beinhaltet die Beseitigung potenzieller Gefahren. Dazu zählen das Beseitigen von Brandgefahren und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. Dies gilt insbesondere für das Treppenhaus. Hier müssen Vermieter:innen darauf achten, dass Gegenstände wie Schuhschränke oder Pflanzenkübel nicht den Fluchtweg versperren.

Mieter/innen müssen sich um den Brandschutz auf ihrer angemieteten Fläche kümmern. Dazu gehören sowohl die Anschaffung, als auch die spätere Wartung der Einrichtung. Die entsprechenden Kosten können nicht weitergereicht werden. Manche Versicherungen reagieren allerdings positiv, wenn die Person zeigt, dass sie ihr Eigentum schützt.

Falls es doch mal zum Brand kommt, ist es ratsam sich eine Löschdecke anzuschaffen, damit sich das Feuer nicht in der Wohnung ausbreiten kann. Der grosse Vorteil im Vergleich zum Feuerlöscher ist hier, dass keine Löschrückstände oder Schäden durch das Löschmittel entstehen. Stattdessen wird das Feuer erstickt und die Decke danach entsorgt. Jedoch ist das nur bei kleinen Entstehungsbränden sinnvoll. Bei einem grösseren Feuer sollten Sie definitiv zum Feuerlöscher greifen.

Sie sehen, es ist also nicht ganz so einfach diese Frage zu beantworten.

Wer zahlt Feuerlöscher Wartung
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